VEREIN MAHLZEITENDIENST Steinen und Umgebung - www.mahlzeiten-steinen.ch
|
||
STATUTEN 1. Name und Zweck Unter dem Namen „Verein Mahlzeitendienst Steinen und Umgebung“ (vormals Familienhilfe und Krankenpflege Steinen - Steinerberg - Lauerz) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ZGB. Der Verein bezweckt das Organisieren und Finanzieren des Mahlzeitendienstes und allfälliger weiterer sozialer Dienstleistungen, hauptsächlich für Betagte und Kranke. 2. Mitgliedschaft Mitglieder sind Familien oder Einzelpersonen sowie Institutionen, Firmen und Behörden, welche den Jahresbeitrag bezahlen. Nichtbezahlung des Jahresbeitrages gilt als Austritterklärung. Mitarbeitende Personen sind automatisch Mitglied und bezahlen keinen Jahresbeitrag, solange sie die Tätigkeit ausüben. Mitglieder, die den Interessen des Vereins zuwiderhandeln, können von der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden. Dafür ist eine 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder nötig. 3. Organisation
3.1 Mitgliederversammlung Die ordentliche Mitgliederversammlung findet im Frühjahr statt. Die Mitglieder sind mindestens 20 Tage vor der Versammlung durch Zirkular oder geeignete Publikation einzuladen. Die Versammlung behandelt insbesondere folgende Geschäfte:
Anträge der Mitglieder sind dem Vorstand schriftlich bis spätestens 10 Tage vor der Mitgliederversammlung einzureichen. Die Mehrheit der anwesenden Mitglieder entscheidet. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit gilt der Stichentscheid des Präsidenten. Die ausserordentliche Mitgliederversammlung wird einberufen, wenn der Vorstand es für notwendig erachtet oder der fünfte Teil der Mitglieder beim Vorstand ein schriftliches Begehren stellt. Die GV ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. 3.2 Vorstand Der Vorstand besteht aus Präsident, Vizepräsident, Kassier, Aktuar und Beisitzer. Ausser für den Präsidenten, der alle zwei Jahre gewählt wird, beträgt die Amtsdauer vier Jahre. Der Vizepräsident wird vom Vorstand gewählt. Während der Amtszeit eintretende Vakanzen werden vom Vorstand provisorisch besetzt. Der Präsident, im Verhinderungsfall der Vizepräsident, zeichnet zusammen mit dem Aktuar oder Kassier rechtsverbindlich für den Verein. Der Vorstand erledigt alle Vereinsaufgaben, die nicht der Mitgliederversammlung zugewiesen sind: Vorbereiten der Mitgliederversammlung und Vollzug der Beschlüsse; alle weiteren Aufgaben, die zur geordneten Durchführung der Vereinsaufgaben erforderlich sind. 3.3 Rechnungsrevisoren Die zwei Rechnungsrevisoren prüfen die Jahresrechnung. Sie erstatten dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht und Antrag. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. 4. Finanzwesen Die Jahresrechnung ist auf den 31. Dezember nach kaufmännischen Grundsätzen abzuschliessen. Die Ausgaben werden gedeckt durch: a. - Mitgliederbeiträge b. - Einnahmen aus dem Verkauf der Mahlzeiten und allenfalls zusätzlicher Dienste, die dem Vereinszweck dienen. c. - Legate, Spenden und dergleichen Für die Verpflichtungen des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. 4.1 Tarife Für die Lieferung der Mahlzeiten sind Beiträge nach Tarif zu entrichten, welcher durch den Vorstand festgesetzt wird. Der Vorstand kann auf Begehren hin in Härtefällen die Tarifansätze ermässigen. 5. Schlussbestimmungen Statutenänderungen können nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden. Der Verein wird aufgelöst, wenn 3/4 der anwesenden Mitglieder zustimmen. Bei Auflösung ist das Vereinsvermögen den Gemeinden, welche Zuschüsse leisten (bei deren Fehlen: Steinen), zur Verwaltung zu übergeben, bis es einer Vereinigung mit gleicher oder ähnlicher Zweckbestimmung zugeführt werden kann. Diese geänderten Statuten ersetzen jene vom 27. März 1985. Die vorliegende Statuten- und Namensänderung wurde an der Generalversammlung vom 21. Juni 2007 genehmigt. Steinen, 21. Juni 2007 Josef Schibig, Präsident ------------------------------- Josy Inderbitzin, Aktuarin
|
||